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10.04.2024
EnWG-Novelle wirft Licht und Schatten: FNB erkennen Verbesserungen am Finanzierungskonzept, aber Risiken bleiben weiter hoch
Die bevorstehende Verabschiedung der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag schafft den rechtlichen Rahmen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und verankert eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Mit dem Beschluss über das Finanzierungskonzept schließt sich die verbliebene Lücke der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz.
Pressemitteilung der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas e.V.)
Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas, kommentiert das Verhandlungsergebnis: „Die FNB stehen zum Kernnetz und sind weiterhin überzeugt, dass es eine notwendige Voraussetzung für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie und Wirtschaft ist. Leider wurden zentrale Anpassungen zur kapitalmarkfähigen Ausgestaltung des Modells nicht übernommen, die seitens der FNB und des überwiegenden Teils der Branche sowie des Kapitalmarktes und des Bundesrates eingebracht wurden. Dazu zählt die Absenkung der Höhe des Selbstbehaltes sowie die Verbuchung der Restwerte im Amortisationskonto bei Scheitern des Markthochlaufes. Entsprechend erscheint die Kapitalmarktfähigkeit des Finanzierungsrahmens fraglich. Die Änderungen bezüglich der Haftungsrisiken der Netzbetreiber im Insolvenzfall sowie die Möglichkeit der zeitlichen Streckung von Kernnetzprojekten bis zum Jahr 2037 hingegen bewerten wir positiv. Wir werden das Modell nun gesamtheitlich bewerten.“
Eine positive Bewertung der Kapitalmarktfähigkeit ist Voraussetzung, um die notwendigen privaten Investitionen auszulösen und den offiziellen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz am 21. Mai an die Bundesnetzagentur übermitteln zu können. „Die Fernleitungsnetzbetreiber wollen das Wasserstoff-Kernnetz bauen. Wir haben die langjährige Expertise für eine schnelle und professionelle Umsetzung dieser Infrastruktur der Zukunft. Der Aufbau des Kernnetzes ist zudem entscheidend für die Investitionsentscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Wasserstoffwirtschaft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens haben wir immer betont, wie wichtig ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell ist, um die notwendigen Investitionen bei unseren Shareholdern einzuwerben. Wir werden das Gesetz gemeinsam mit unseren Eigentümern und Fremdkapitalgebern im Detail prüfen und auf dieser Basis über die Abgabe des finalen Kernnetz-Antrags bei der Bundesnetzagentur entscheiden“, sagt der Vorstandvorsitzende des FNB Gas, Dr. Thomas Gößmann.
Positiv bewerten die Fernleitungsnetzbetreiber die Regelungen zur integrierten Netzplanung für Gas und Wasserstoff. „Damit ist der gesetzliche Grundstein für die weitere Transformation des Gasnetzes und die weiteren Ausbaustufen für das Wasserstoff-Kernnetz gelegt. Bereits Ende Juni soll die neu zu schaffende Koordinierungsstelle den ersten Szenariorahmen für den NEP Gas und Wasserstoff 2025 vorlegen. Die Arbeiten dazu laufen bereits auf Hochtouren“, bestätigt Fischer abschließend.
Die ursprüngliche Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Downloads finden Sie auf der Website des FNB Gas e.V. (Link)